Als Teil des gesetzgeberischen Maßnahmenpakets zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erleichtert das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) die rechtssichere Finanzierung kriselnder Unternehmen und setzt Anreize an deren Gesellschafterkreise: der Nachrang von Gesellschafterdarlehen und das Erfordernis eines Sanierungsgutachtens sind durch das COVInsAG suspendiert.
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